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Erfurter Blutdoping und Gleiss Lutz

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Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

9.11.2012, aktualisiert 28.11.2012

Hauptdarsteller u.a.:

Dr. Thomas Bach, DOSB-Präsident und IOC-Vizepräsident, Wirtschaftsanwalt, Präsident der Ghorfa, Tauberbischofsheim
Andreas Franke, Mediziner, Olympiastützpunkt Erfurt
Gleiss Lutz, Rechtsanwaltskanzlei, Stuttgart
Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada)
Dr. Johannes Niewerth, Wirtschaftsanwalt, Gleiss Lutz Berlin
Dr. Stephan Wilske, Wirtschaftsanwalt, Gleiss Lutz Stuttgart

Prolog: Der Erfurter Blutdoping-Skandal

Ende Januar 2012 wurde bekannt, dass der Mediziner Andreas Franke von 2005 bis 2011 am Olympiastützpunkt Erfurt 30 Athleten mit Bluttransfusionen „behandelte“: Das entnommene Blut wurde einer UV-Behandlung unterzogen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) hatte bereits seit 2003 jede Art von Bluttransfusionen verboten. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) wusste von den Vorwürfen seit einer Polizeirazzia im Frühjahr 2011: Es dauerte dann fast ein Jahr, bis die ersten beiden Fällen vor das Sportschiedsgericht gebracht wurden.

DOSB-Präsident Bach äußerte zuvor im MDR zur umstrittenen UV-Blutbehandlungsmethode: „Für das IOC gilt der Wada-Code, der sagt in aller Klarheit, dass derartige Methoden seit dem 1. Januar 2011 verboten sind” (SZ 1.2.2012; Hervorhebung WZ).
Bach informierte falsch: Das Wada-Verbot bestand explizit bereits seit 2003, wie der Rechtsanwalt Georg Engelbrecht in einer schriftlichen Stellungnahme für den Sportausschuss des deutschen Bundestages im März 2012 mitteilte (Weinreich 19.3.2012). Dies bestätigte auch Wada-Generalsekretär David Howman bei einem Besuch in Deutschland Anfang Juni 2012.
Der Dopingexperte Fritz Sörgel erklärte, dass die UV-Bestrahlung von Eigenblut gemäß eines Urteils des Internationalen Sportgerichtshofs Cas seit 2003 verboten ist. Da „jede medizinische Maßnahme” bei der Nada meldepflichtig ist, wird es spannend, was in den Nada-Fragebögen darüber zu finden sein wird (Kistner 22.3.2012). Sörgel schrieb in seiner Kurzstellungnahme vom 19.3.2012: „In dem vorliegenden Fall liegt ein klares Dopingvergehen des Sportarztes und der Sportler vor…“ (Blog Hartmann, Weinreich 19.3.2012).
Der DOSB war seit Bekanntwerden des Blutdoping-Skandals am Olympia-Stützpunkt Thüringen offenbar bemüht, alle Register zu ziehen, um diese Dopingaffäre unter den Tisch zu kehren.

Vergleiche unter „Aktuelles“:
Der Bundesinnenminister, der DOSB und das Blutdoping
Das legalisierte Blutdoping

Die neueste Volte des DOSB
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat eine Unterabteilung, das Deutsche Sportschiedsgericht. Dieses wurde von der Stiftung Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) und der DIS initiiert und nahm am 1.1.2008 seine Arbeit auf (dosb.de 3.1.2008). Damit möchte sich der nationale Sport – wie auf internationaler Ebene mit dem CAS – eine eigene Gerichtsbarkeit schaffen, um von der „normalen“ Rechtssprechung unabhängig zu werden.
Der Anwalt der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz, Dr. Stephan Wilske, ist bei beiden Institutionen (DIS und DIS-SportSchO) als Schiedsrichter aufgeführt, obwohl er hauptberuflich mit ganz anderem beschäftigt ist: „’Internationaler Großanlagenbau’, ‚Verletzung bilateraler Investitionsschutzabkommen’, ‚Abwicklung von gescheiterten Joint Ventures’, das sind laut Lebenslauf so seine Spezialgebiete. Nicht beschäftigt hatte sich Stephan Wilske bisher mit der Frage, ob es als Dopingverstoß zu werten ist, wenn ein Arzt einem Sportler 50 Milliliter Blut abzapft, dieses mit UV-Licht bestrahlt und es dann in den Körper zurückführt“ (Catuogno 7.11.2012).
Wilske wurde als Einzelrichter ausgewählt, um im Auftrag der Nada über die Causa Erfurt zu entscheiden. Und wie er entschied! Vor 2011 sei Blutdoping nicht verboten gewesen.

Claudio Catuogno schrieb in der SZ: „Ein Jurist, der eher zufällig mit dieser Frage betraut wird, entscheidet: kein Doping. Affäre beendet?“ (Catuogno 7.11.2012).
Ob es  wirklich Zufall war, dass Wilske mit diesem Fall betraut wurde?
Der Ulmer Sportmediziner Jürgen Steinacker äußerte zu Wilskes Urteil: „Man konnte ja denken, da ist jetzt große  Erleichterung im Spiel. Diese Erleichterung ist auch ambivalent. Denn wir stellen fest, dass ein Einzelrichter offenkundig die gesamten Anti-Doping-Regelungen der gesamten Welt in Frage stellt“ (Kempe 4.11.2012).

DOSB und Nada sind zufrieden!
Stolz zitierte der DOSB am 7.11.2012 die Nada: „Der Schiedsrichter, Rechtsanwalt Stephan Wilske, sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die UV-Behandlung von Blut, wie vom Mediziner Andreas Franke am Olympiastützpunkt Erfurt über Jahre praktiziert, vor dem 1. Januar 2011 nicht von Regel M1 der Verbotsliste erfasst sei. Damit fehle es bereits an einem objektiven Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen“ (dosb.de 7.11.2012). Claudio Catuogno schrieb dazu in der SZ: „Man wüsste gerne, auf welcher Basis der Stuttgarter Anwalt zu dem Urteil gelangt ist… Er selbst bedauert, dass er sich nicht dazu äußern kann: Die beiden Parteien – die Nada und ein Radfahrer, der bei Franke in Behandlung war – haben Vertraulichkeit vereinbart“ (Catuogno 7.11.2012).
Der Nada-Chefjustitiar Lars Mortsiefer begrüßte sogleich die Entscheidung des „Deutschen Sportgerichts“, also des Wirtschaftsanwalts Wilske von Gleiss Lutz: „In diesem richtungweisenden Fall haben wir jetzt Klarheit über die Rechtslage vor 2011 und richten daran unser weiteres Vorgehen aus“ (Ebenda). Übrigens wird die Urteilsbegründung beim Deutschen Sportschiedsgericht DIS  praktischerweise nicht veröffentlicht (Kempe 4.11.2012).
Und Nada-Chefin Andrea Gotzmann, laut Nada-Webseite mit elf Meistertiteln im Basketball, 103 Länderspielteilnahmen, „will zudem in absehbarer Zeit kein Anti-Doping-Gesetz, das den dopenden Sportler unter Strafe stellt, sie sagt, sie wolle Sportler nicht ‚kriminalisieren‘. Das ist die altbekannte Rhetorik etlicher Sportfunktionäre… Gotzmann und Mortsiefer möchten, so beschreiben es Insider des deutschen Sports, vor allem eines nicht: Ärger mit wichtigen Mitgliedern des organisierten Sports… Man sagt der Geschäftsführerin und ihrem Vize geradezu Ehrfurcht vor DOSB-Generaldirektor Vesper nach“ (Seppelt 4.11.2012). Seppelt kommentierte weiter: „Seit an Seit mit ihrem Chefjustitiar Lars Mortsiefer geriert sich die Nada-Chefin Gotzmann letztlich als braver Erfüllungsgehilfe der deutschen Sportlobbyisten um Bach, Vesper und Co“ (Ebenda).
Da Wilskes Urteil auf ein gerütteltes Maß an Kritik in der Presse stieß, ruderte der Generalsekretär des Deutschen Sportschiedsgerichts, Jens Bredow, etwas zurück: „Eine grundsätzliche  Aussage, dass es vor 2011 zulässig war, Blut zu entnehmen, zu bestrahlen und wieder zuzuführen, enthält das Urteil nicht“ (SZ  10.11.2012).
Ein Urteil, das überhaupt erst veröffentlicht wird, wenn Nada und Wada Rechtsmittel beim Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt haben!
Das Gutachten, das die Nada beim Tübinger Medizinprofessor Heiko Striegel zum Erfurter Blutdopingskandal bestellt hatte und das sehr viel kritischer ausgefallen ist, wurde dagegen bis heute nicht veröffentlicht: „Aber er selbst darf nichts sagen, und niemand sagt den Inhalt dieses Gutachtens“ (Seppelt 4.11.2012).
Vergessen der Besuch des Wada-Generalsekretärs David Howman Anfang Juni 2012, der extra betont hatte, dass es sich bei Erfurt um Blutdoping gehandelt hatte: Mit der Entscheidung eines einzigen Wirtschaftsanwalts von Gleiss Lutz war alles klar für den DOSB und die Nada! Und der Präsident des Deutschen Lichtathletik-Verbands(DLV), Clemens Prokop, sagte zu Wilskes „Urteil“: „Wir haben doch jetzt keine Rechtssicherheit, wir haben jetzt bloß noch mehr Rechtsunsicherheit… Man kann da schon den Eindruck gewinnen, dass die Nada erleichtert ist“ (Catuogno 7.11.2012). Für Prokop steht das Urteil auch „im Widerspruch zur rechtlichen Bewertung, die die Staatsanwaltschaft Erfurt vorgenommen hat“ (Kempe 4.11.2012).
Wada-Präsident John Fahey äußerte nach dem „Schiedsspruch“ im Deutschlandfunk: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass Blutdoping vor 2011 verboten war, vor 2011 und auch danach. So einfach ist das. Nach meinem Verständnis schloss der Wada-Code das Verbot der UV-Bestrahlungen, wie sie es in Deutschland gegeben hat, mit ein – vor 2011 und danach“ (Seppelt 18.11.2012). – „Auch der Wada-Generaldirektor David Howman und der Chef der medizinischen Kommission von Wada und IOC, Arne Lundquist, betonten ihre konträre Position zum Entscheid des DIS. Somit ist die gesamte Führungsspitze der Wada der Auffassung, auch schon vor Neuformulierung der Regeln im Wada-Code 2011 seien UV-Blutbestrahlungen als Doping-Verstoß zu bewerten gewesen“ (Ebenda).
Wer ist Gleiss Lutz?
Eine Anwaltskanzlei mit Hauptstandort Stuttgart und sechs weiteren Standorten, 290 Anwälten und im Geschäftsjahr 2011/2012 mit 161,7 Millionen Euro Umsatz laut Wikipedia.

Was macht Gleiss Lutz unter anderem?
– Unter anderem versuchten die Anwälte von Gleiss Lutz, dem damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus den Kauf der AKWs durch EnBW ohne Einschaltung des Parlaments zu ermöglichen. Florian Reinbold schrieb dazu, die Anwälte von Gleiss Lutz hatten „zuvor einem kleinen Zirkel um den damaligen Landeschef  Stefan Mappus geholfen, sich um die Mitsprache des Parlaments herumzutricksen – und so der CDU-geführten Regierung, so urteilte der Staatsgerichtshof in Stuttgart, bei einem lupenreinen Verfassungsbruch assistiert… Die Kanzlei, die  auf ihrer Webseite mit ‚herausragender Beratungsqualität und kreativen Lösungen’ für sich wirbt, fand eine wahrlich kreative Lösung, den Milliardendeal am Parlament vorbei zu besiegeln. Mit Hilfe des Notbewilligungsrechts, eigentlich für Katastrophensituationen oder Epidemien gedacht, wollte man dem Deal grünes Licht geben, vorbei am Parlament. Das Geschäft wurde ein Milliardengrab für das Land, schon in den ersten zehn Monaten sank der Wert des Aktienpakets um knapp eine Milliarde Euro. Alles rechtens, lautete die Einschätzung der Kanzlei» (Reinbold 28.10.2012). Der damalige Finanzminister Stächele bezog sich in seiner Rücktrittserklärung zweimal auf das Gutachten von Gleiss Lutz, an dem der frühere Verteidigungsminister und jetzige Gleiss Lutz-Anwalt Rupert Scholz (CDU) beteiligt war: „Vor dem Staatsgerichtshof hatte das Gutachten keinen Bestand“ (Ebenda).
– Unter anderem versuchte Gleiss Lutz auch, im Auftrag der Stromkonzerne im Sommer 2011 Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vorzubereiten, „um das Atomgesetz zu kippen und anschließend milliardenschwere Schadenersatzforderungen stellen zu können“ (spiegelonline 19.6.2012; Hervorhebung WZ). Auch hier war Gleiss Lutz-Anwalt Rupert Scholz beteiligt: Er kam in einer Expertise für Eon zu dem Schluss, dass die den Konzernen 2000 zugestandenen Reststrommengen Eigentum der Unternehmen seien; mit dem neuen Atomausstieg werde gegen dieses Eigentumsrecht verstoßen: „Die möglichen Schadensersatzforderungen für die entgangenen Strommengen liegen nach dem Bericht im zweistelligen Milliardenbereich“ (manager-magazin.de 19.6.2012).

Was ist die Ghorfa?
„Die Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry ist eine Handelskammer für deutsche und arabische Unternehmen auf dem arabischen und deutschen Markt“ (Wikipedia). Präsident ist seit Mai 2006 Dr. Thomas Bach

Ein mögliches Fazit
Der Wirtschaftsanwalt, DOSB-Präsident und Ghorfa-Präsident Dr. Thomas Bach konnte im Frühjahr 2009 als neues Ghorfa-Mitglied den Wirtschaftsanwalt Dr. Johannes Niewert von der Kanzlei Gleiss Lutz begrüßen (Ghorfa 2/2009). Gleiss-Lutz-Kollege und Anwalt Dr. Stephan Wilske wurde als Einzelschiedsrichter in der Causa Erfurt bestellt. Wilske kam Anfang November 2012 zu dem Schluss, dass Blutdoping vor 2011 nicht verboten war.
Honi soit qui mal y pense. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Jüngste Stimmen zur deutschen Dopingfrage vom November 2012:

Thomas Kistner
, Süddeutsche Zeitung: In Deutschland „tut die Sportpolitik nach Kräften, was Topfunktionäre  – die Sachverwalter des Industriesports – sich von ihr wünschen… Das zahnlos-zahme Anti-Doping-Gesetz hierzulande ist politisch gewollt“ (Kistner 7.11.2012).
Robert Ide, Tagesspiegel Berlin: „Seltsam, dass es den Dopern in Deutschland so einfach gemacht wird. Es gibt kein vernünftiges Gesetz gegen Doping und kaum eine ermittelnde Behörde… Den Ermittlungsbehörden fehlt zu einer effektiven Verfolgung die rechtliche Handhabe. Politik und Sport verschleppen die Diskussion über ein Anti-Doping-Gesetz… Es ist, als wolle eine große stille Allianz  gar keine Doper entdecken, gar keine möglichen Skandale aufdecken. es ist, als betrüge sich der deutsche Sport derzeit selbst – mit  seinem Selbstbild, ein Vorreiter im Kampf gegen Betrug zu sein“ (Ide 6.11.2012).
Hajo Seppelt, Deutschlandfunk: „Was die Deutschen im Fall Erfurt tun, wird auch international oft nur noch als hochnotpeinlich angesehen. Dabei hatte Justiziar Mortsiefer in einem internen NADA-Schreiben ja sogar mal in Sachen Erfurt das Schreckgespenst eines riesigen Dopingskandals an die Wand gemalt.
Mit der jetzigen DIS-Entscheidung und dem generellen Vorgehen der NADA ist das verhindert. Dem DOSB und seinen Athleten drohen keine negativen Schlagzeilen mehr. Gut gemacht, NADA – der DOSB darf ihr danke sagen. Aber natürlich auch dem Sportschiedsgericht in Köln: Es ist in Sachen Dopingbekämpfung eine Fehlkonstruktion – weil es völlig intransparent ist. Weder die Urteile geschweige denn die Urteilsbegründungen werden von ihm publiziert, die Öffentlichkeit erfährt nicht einmal, wann ein Verfahren stattfindet, die Namen der Sportler bleiben anonym, nur ein Einzelrichter entscheidet in den meisten Fällen – und Anhörungen unter Strafandrohung bei Falschaussage wie etwa in den USA gibt es nicht. Fazit: Der stark subventionierte Spitzensport hält immer gern die Hand auf und sucht die Öffentlichkeit, wenn es um die Forderung nach Steuergeldern oder um mehr TV-Präsenz und damit höhere Fernsehgelder und Sponsoreinnahmen geht. Aber wenn das heiße Eisen Doping angepackt wird, dann will man lieber unter sich bleiben und im Geheimen werkeln. Dann wird immer sogleich das hehre Wort vom Datenschutz strapaziert. Wie es eben gerade passt..
Eine schwache Nada, die man gut im Griff hat, und ein Sportschiedsgericht, das noch nicht einmal ein zahnloser Tiger ist – besser kann man es sich beim DOSB in Frankfurt nicht wünschen… Indes
trägt das Problem im deutschen Anti-Doping-Kampf zwei Namen: Gotzmann und Mortsiefer. Sie müssen abtreten“ (Seppelt 4.11.2012).
Christian Spiller, zeitonline: „Ein Lance Armstrong wäre in Deutschland jedenfalls nicht aufgeflogen“ (Spiller 8.11.2012).
Boris Herrmann zur Behinderung des Forschungsprojektes „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ durch den DOSB und das Bundesinstitut für Sportwissenschaft in der SZ: „Zurück bleibt der Eindruck, dass der organisierte Sport in Deutschland alles andere alls neugierig ist, wenn es um die pikanten Details seiner Geschichte geht… Bachs Ambitionen, im September 2013 zum Präsidenten des IOC befördert zu werden, sind ein offenes Geheimnis. Eine umfassende, vom DOSB in Auftrag gegebene Studie, die das schöne Märchen vom sauberen Sport im Kern erschüttern könnte, ist das Letzte, was er da gebrauchen kann…
Irgendwer hat irgendwann vor langer Zeit irgendwas falsch gemacht – das dürfte ungefähr das Niveau der Aufarbeitung sein, mit der sich der organisierte Sport in Deutschland gerade noch arrangieren könnte… Bevor ein gesellschaftlicher Diskurs über, sagen wir, Merkwürdigkeiten aus der Vergangenheit entstehen kann, hat der Sport diese Vergangenheit schon längst aufgearbeitet. Auf seine Weise“ (Herrmann 10.11.2012).

Nachtrag: „Nach massiver Kritik der Welt-Anti-Doping-Agentur am Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts zieht die Nationale Anti-Doping-Agentur gegen den Freispruch eines Radsportlers nun doch vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas“ (SZ 28.11.2012).
Vergleiche auch: DOSB-Doping-Desinformation

Quellen:
Catuogno, Claudio, Ein Deckel aus Stuttgart, in SZ 7.11.2012
Das Ghorfa Wirtschaftsmagazin 2/2009
Deutsches Sportschiedsgericht hat Arbeit aufgenommen, in dosb.de 3.1.2008
Erfurter Blutdoping-Affäre: UV-Behandlung vor 2011 war zulässig, in spiegelonline 2.11.2012
Fall Erfurt: Vor 2011 kein Regelverstoß, in dosb.de 7.11.2012
Fall Erfurt: UV-Behandlung vor 2011 regelgerecht, in derwesten.de 2.11.2012
Freisprüche akzeptiert, in SZ 2.11.2012
Herrmann, Boris, Das Entscheidende bleibt schwarz, in SZ  10.11.2012
Ide, Robert, Deutschland am toten Punkt, in tagesspiegel.de 6.11.2012
Kein Präzedenzfall, in SZ 10.11.2012
Kempe, Robert, Alles in Frage gestellt, in dradio.de 4.11.2012
Kistner, Thomas
-Deutsche Nadel-Mentalität, in SZ 22.3.2012
– Der deutsche Patient, in SZ 7.11.2012
Mit Top-Anwälten gegen Merkels Atomkurs, in spiegelonline 19.6.2012
Probleme mit dem Kleingedruckten, in SZ 1.2.2012
Reinbold, Fabian, Anwälte für Verfassungsbruch, in spiegelonline 28.10.2011
Schiedsrichter spricht Radler frei, in SZ 6.11.2012
Seppelt, Hajo
– „Sie müssen abtreten“, in dradio.de 4.11.2012
– Widerspruch vom Wada-Chef, in dradio.de 18.11.2012
Spiller, Christian, „Wir tun nichts Böses, wenn wir uns fordern“, in zeitonline 8.11.2012
Topkanzleien sollen Atomkraftwerke retten, in manager-magazin.de 19.6.2012
Weinreich, Jens, Blutbestrahlung im Olympiastützpunkt, in spiegelonline 19.3.2012
Weinreich, Jens, Hartmann, Grit, Blog: pflichtlekture-zum-sportausschuss-das-bmi-zur-causa-erfurt, 19.3.2012
Weiter zum Cas, in SZ 28.11.2012
Wikipedia